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Nutzungsbedingungen

Präambel

Test-Express ist eine telemedizinische Plattform, mit der es möglich ist, dass Fachpersonen unter der Leitung eines Arztes die Durchführung eines Corona-Schnelltests bei Mitmenschen vor Ort überwachen und das Ergebnis dokumentieren. Der Arzt überwacht die Testdurchführung und erstellt auf Grundlage des Zeugnisses der Fachperson im Anschluss an die durchgeführte Testung eine Testbescheinigung, die über die Plattform Test-Express an den Getesteten versandt wird. Die CliniGo GmbH ist dabei Dienstleister.
Bei den Ärzten, die die Bescheinigung ausstellen, handelt es sich um Leistungserbringer im Sinne des §6 Abs. 1 TestV in Verbindung mit §2 Abs. 2 Abs. 7 c) der SchAusnahmV.
Offizielle Corona-Tests dürfen nicht nur von zugelassenen Testzentren, Arztpraxen, Apotheken usw. durchgeführt und bescheinigt werden, sondern auch von Firmen und Unternehmen in Deutschland, die Fachpersonen vorweisen, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt.
Die Erstellung einer Testbescheinigung kostet je nach gekaufter Credit-Anzahl zwischen 1,59 und 1,99 Euro. Hinzu kommen die Materialkosten für den Schnelltest in Höhe von ca. 2 Euro, so dass der Getestete eine gültige 3G-Bescheinigung schon für 3,59 Euro und nicht für 15, 20 oder sogar 30 Euro erhält, wie in Testzentren zurzeit häufig verlangt.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die die ClinGo GmbH unter der Internetseite https://www.test-express.de/ (nachfolgend „Test-Express“) anbietet.

1. Vertragsgegenstand

1. Die CliniGo GmbH, Hauptstraße 41, 21266 Jesteburg (nachfolgend „CliniGo GmbH“) betreibt die Onlineplattform „Test-Express“. Test-Express ist eine telemedizinische Plattform, mit der es möglich ist, dass Fachpersonen unter der Leitung eines Arztes die Durchführung eines Corona-Schnelltests bei Mitmenschen vor Ort überwachen und das Ergebnis dokumentieren. Der Arzt überwacht die Testdurchführung und erstellt auf Grundlage des Zeugnisses der Fachperson im Anschluss an die durchgeführte Testung eine Testbescheinigung, die über die Plattform Test-Express an den Getesteten versandt wird.
2. Auf Test-Express können sich Fachpersonen unter Nachweis ihrer Fachkenntnis, Zuverlässigkeit und Qualifikation in Form eines Zertifikats registrieren.
3. Diese Fachpersonen sind dazu berechtigt, Kundinnen oder Kunden der CliniGo bei der Durchführung eines Corona-Schnelltests zu beaufsichtigen. Die Bescheinigungen über das Testergebnis werden dann im Anschluss von dem Arzt ausgestellt, der die Überwachung des Tests vorgenommen hat.
4. Die Fachperson sowie der Nutzer sind dazu verpflichtet, die ordnungsgemäße Abwicklung und den Corona-Schnelltest korrekt durchzuführen. Im Falle eines positiven Testergebnisses ist der Arzt verpflichtet, dies dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich zu melden. 

2. Vertragsschluss

1.Der Vertragsschluss über die Vermittlung einer Fachperson an den bescheinigenden Arzt kommt ausschließlich zwischen der CliniGo GmbH und dem Nutzer zustande, indem dieser sich auf der von der CliniGo GmbH betriebenen Webseite www.test-express.de registriert.
2. Der Vertrag über die Durchführung eines Corona-Tests und die Ausstellung einer Corona-Testbescheinigung kommt ausschließlich zwischen der Fachperson und dem Nutzer zustande.
3. Die Fachpersonen, die bei Test-Express registriert sind und ihre Fachkunde gegenüber CliniGo betreffend Antigen-Tests nachgewiesen  haben, werden während der Dauer der Beobachtung eines Schnelltests aufgrund ihrer eigenen Erklärung zu Fachpersonen des bescheinigenden Arztes . Die Beobachtung der Durchführung eines Schnelltests (Aufsicht) sowie die Dokumentation des Ergebnisses wird damit von dem bescheinigenden Arzt an die sich hierzu bereit erklärt habende Fachperson delegiert.
4. Auf Grundlage des übermittelten Beobachtungsergebnisses erstellt der bescheinigende Arzt mit der Plattform Test-Express eine Testbescheinigung, die daraufhin direkt über Test-Express per SMS und Email an den Getesteten übermittelt wird-
5. Darüber hinaus überwacht der bescheinigende Arzt die Arbeit der Fachpersonen fortlaufend in Form von Stichproben. Die Häufigkeit der Stichprobenkontrollen legt der bescheinigende Arzt eigenverantwortlich fest. Um mit der Fachperson in Kontakt zu treten, steht dem bescheinigenden Arzt der Messenger CliniGo zur Verfügung.

3. Pflichten der Fachpersonen

1. Jede Fachperson, die sich auf der Webseite www.test-express.de registriert, muss die für eine Fachperson erforderliche Fachkunde in Form eines Zertifikats gegenüber der CliniGo belegen. Die Fachkunde kann entweder durch Zertifikate von anderen Stellen, die Fachkundenachweise erstellen, wie Dekra, TÜV, DRK, etc. belegt werden, oder indem der Nutzer an einer Online-Schulung von Test-Express teilnimmt und im Anschluss daran eine entsprechende Bescheinigung erhält.
2. Die Fachperson muss eine tatsächlich existierende natürliche Person sein. Zu diesem Zweck müssen bei der Registrierung neben einer Post- und Email-Adresse auch die Ausweis-Nummer sowie eine Handy-Nummer angegeben werden.
3. Jeder Nutzer, der sich mit falschen Angaben registriert, macht sich wg. Betrugs gegenüber CliniGo und dem bescheinigenden Arzt strafbar.
4. Die Fachperson muss bei der Beaufsichtigung der Schnelltests von der getesteten Person abfragen und dokumentieren, ob bei der beaufsichtigten Person folgende COVID-19 Symptome vorliegen (sortiert nach Häufigkeit): • Fieber über 38,5°C (88%)
• Trockener Husten (68%)
• Geruchs- oder Geschmacksstörung (60%)
• Müdigkeit (38%)
• Husten mit Schleim (33%)
• Muskel-oder Gelenkschmerzen (15%)
• Halsweh (14%)
• Kopfweh (14%)
• Schüttelfrost (11%)
• Übelkeit oder Erbrechen (5%)
• Verstopfte Nase (5%)
• Durchfall (4%).
5. Die Fachpersonen ist dazu verpflichtet, mit der erforderlichen Sorgfalt die Tests zu beaufsichtigen und das Ergebnis mit Datum und Uhrzeit der Testdurchführung zu dokumentieren.
6. Dazu zählt auch die Anfertigung eines Fotos der Testkassette mit eingeritztem bzw. aufgeschriebenen (mit wasser- und abriebfesten Permanent-Stift) Datum und Initialen vor der Testung ohne angezeigtes Testergebnis und eines weiteren Fotos der Testkassette nach der Testung mit einem Strich bei „C“, als negatives Testergebnis;
7. Die Fachpersonen ist dazu verpflichtet, die Identität der jeweils beaufsichtigten Person anhand eines von dieser vorzulegenden gültigen Personalausweises/Reisepasses vor Dokumentation des Testergebnisses zu prüfen, falls nicht von Person bekannt;
8. Die Fachpersonen ist dazu verpflichtet, die Fotos der Testkassette auf Anforderung durch Dr. Sebastian diesem unverzüglich zur Verfügung zu stellen und zudem ihm die Identität der beaufsichtigten Person zu bestätigen.
9. Alle getesteten Personen und alle Fachpersonen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten und die Testdaten gespeichert und verarbeitet und an den bescheinigenden Arzt übermittelt werden.
10. Alle getesteten Personen erklären sich damit einverstanden, dass ausschließlich im Hinblick auf die Übermittlung des Testergebnisses der bescheinigende Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden ist.

4. Widerrufsrecht und Belehrung

1. Bei der Online-Schulung für Fachpersonen handelt es sich um eine Dienstleistung, die nicht widerrufen werden kann, weil sie mit Bezahlung bereits vollständig zur Verfügung stand und konsumiert werden konnte und daher nicht ungeschehen gemacht werden kann. Eine Erstattung der Kosten für eine Schulung ist daher in jedem Fall ausgeschlossen.
2. Werden Credits gekauft, sind diese vom Umtausch bzw. einer Rückgabe ausgeschlossen, da das damit verbundene Lösungsangebot ein zeitlich befristetes und persönliches Angebot für Fachpersonen ist, um eine sehr spezifische und personalisierte Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können.
3. Insbesondere bei der auf Grundlage der Angaben der Fachperson erstellten, individuellen Test-Bestätigung unter Aufsicht handelt es sich um eine auf die persönlichen Umstände des Verbrauchers zugeschnittene Dienstleistung, die nicht anderweitig verwendet werden kann.
4. CliniGo bemüht sich, das Angebot Test-Express möglichst dauerhaft zu betreiben. Die Credits können jedoch nur so lange verbraucht werden, wie das Angebot Test-Express aus rechtlichen Gründen angeboten werden darf.

5. Bezahlung

1. Der Nutzer zahlt für jede Vermittlung eines Vertrages zur Durchführung eines Corona-Tests und der Ausstellung einer Corona-Testbescheinigung einen Credit. Ein Credit hat einen Preis von 1,99 Euro inklusive Umsatzsteuer bei Einzelabnahme und von 1,59 Euro bei Abnahme von mindestens 10 Credits.
2. Die Leistung gilt, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Plattform, mit dem Kauf des Credits als erbracht, so dass ein Umtausch bzw. eine Rückgabe ausgeschlossen ist.

6. Haftung des Anbieters

1.CliniGo übernimmt keinerlei Gewähr für die Quantität oder Qualität der von den Fachpersonen und/oder Ärzten erbrachten Leistungen, sowie für die vom Nutzer selbst getätigten Angaben.
2. CliniGo haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
3. In sonstigen Fällen haftet CliniGo - soweit in Ziffer 4 nicht abweichend geregelt - nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 4 ausgeschlossen.
4. Die Haftung von CliniGo für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
5. Vorgenannte Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CliniGo, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7. Vertragssprache, Speicherung Vertragstext

1. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
2. Vor Abschluss des Nutzungsvertrages können die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Eine Speicherung des Vertragstextes unsererseits erfolgt nicht.

8. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

1. CliniGo ist bestrebt, die angebotenen Dienstleistungen und Produkte kontinuierlich weiter zu entwickeln, zu verbessern und diese dem technischen Fortschritt anzupassen, um den Kunden innovative Dienstleistungen anbieten zu können. Um den daraus resultierenden neuen organisatorischen und prozessualen Anforderungen gerecht werden zu können, eventuelle Umgestaltungen der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien entsprechend abzubilden und der aktuellen Rechtsentwicklung und Gesetzeslage anzupassen, kann CliniGo weniger gewichtige Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen in einem für den Getesteten zumutbaren Rahmen ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt.

9. Datenschutz

1.Der Anbieter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Die Datenschutzbestimmungen des Anbieters sind unter www.test-express/datenschutz.php abrufbar.

10. Schlussbestimmungen

1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB der Schriftform bedürfen und keine mündlichen Nebenabreden getroffen werden.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit dieser Vertragsbedingungen im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine Regelung zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn diese Vertragsbedingungen Lücken enthalten.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Wenn der Nutzer Verbraucher ist und zum Zeitpunkt seiner Registrierung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
4. Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Nutzer und dem Anbieter Jesteburg

Stand 22.09.2022

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